Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestellung und Auftragsannahme
Sämtliche Bestellungen, die uns vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
2. Versand
Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab unserem Firmensitz auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen stehen uns die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Firmensitz auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von uns schriftlich übernommen worden.
3. Haftung für Mängel
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel dem uns unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von unserer Firma nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an unsere Firma kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von uns erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Lieferanten Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mängelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferant nach eigenem Ermessen.
Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr ab Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
(1) Die Papierqualitäten sind von den zur Verfügung stehenden Rohstoffen abhängig; Qualitätsänderungen, Farbunterschiede und Gewichtsabweichungen sind deshalb nur dann von uns vertreten, wenn sie unter den gegebenen Verhältnissen vermeidbar gewesen wären.
(2) Für die Haltbarkeit der Druck- und Papierfarben übernehmen wir in keinem Fall eine Gewähr, da bei dem derzeitigen Stand der Farbentechnik eine absolute Gewähr dafür nicht gegeben ist.
(3) Bei Kunststofferzeugnissen sind unsere Lieferungen vertragsgemäß, auch wenn sie die handelsüblichen Abweichungen aufweisen, d.h. bei der Materialstärke bis zu ±10% und bei den Abmessungen bis zu ±10%.
(4) Für Farb- und Passerabweichungen bei bedruckten Erzeugnissen übernehmen wir nur dann die Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass die Abweichung für seine Zwecke wesentlich ist.
4. Druckaufträge, gewerbliche Schutzrechte
(1) Für vom Kunden in den ihm übersandten Korrekturabzügen übersehene Druckfehler haften wir nicht. Verbindlich sind nur die von uns schriftlich bestätigen Texte oder Satzänderungen. Kosten für nachträgliche Änderungen, farbliche Abzüge, Abdrucke, Entwürfe, Zeichnungen und Klischees können wir besonders berechnen. Bei ungenauen Angaben handeln wir nach bestem Ermessen.
(2) Für von uns bereitgestellte Formen, Zeichnungen, Lithos, Druckplatten, Muster, Abbildungen, technische Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf sie nur in der vereinbarten Weise nutzen.
5. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
6. Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab unserem Firmensitz in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preise sind von Rohstoffen abhängig und richten sich nach Marktsituationen.
(1) Unsere Preise sind Netto-Preise. Die Mehrwertsteuer wird jeweils gesondert berechnet.
(2) Bei kleineren Partien oder Versendung an verschiedene Empfangsorte bzw. Empfänger auf Wunsch des Käufers werden die Versandkosten gesondert berechnet.
(3) Die Kosten der Klischeeherstellung, einschließlich Matern und Gummiplatten hat der Käufer zu tragen, sofern er nicht ein verwendungsfähiges Klischee, Matern und Gummiplatten zur Verfügung stellt.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere sämtlichen Rechnungen sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden von uns unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.
Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden zu diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen von uns gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen. Sämtliche Forderungen von uns gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen uns zum Rücktritt berechtigen.
8. Eigentumsvorbehalt
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet.
Keinesfalls darf die Ware aber im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab.
Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig.
Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab.
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Käufer berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung von uns gegen den Käufer angerechnet.
9. Rücktrittsrecht unserer Firma
Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer.
Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und Käufer handelt. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
Wenn die unter Eigentumsvorbehalt unser stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit wir sein Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am unseren Firmensitz zu erbringen. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz in München.
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma TT Verpackungen GmbH M/IX 06